Der gemäß VdS 3138-1 geforderte Qualifikationsnachweis "Leitende NSL-Fachkraft" und "NSL-Fachkraft" bzw. die gemäß VdS 2172 geforderte Qualifikation zur NSL-Fachkraft für die Verantwortliche Person in einer Interventionsstelle kann durch eine Prüfung durch die VdS erbracht werden.
Die ASW-BW bietet Ihnen in Stuttgart regelmäßig einen kompakten Prüfungsvorbereitungskurs, der den kompletten Prüfungsstoff behandelt. Direkt im Anschluss findet die Prüfung durch einen Prüfer der VdS in unseren Räumen in Stuttgart statt.
Vorbereitungslehrgang – Nächster Termin:
10.02.2020 bis 13.02.2020 - VdS-Prüfung am 14.02.2020
Den detaillierten Zeitplan erhalten Sie zusammen mit der Einladung.
Kosten des Vorbereitungslehrganges:
NSL-Fachkraft:
ASW-Mitglieder: 1.300 Euro / ASW-ohne-Mitgliedschaft: 1.400 Euro
Leitende NSL-Fachkraft:
ASW-Mitglieder: 1.400 Euro / ASW-ohne-Mitgliedschaft: 1.500 Euro
Der Lehrgang wird ab einer Teilnehmerzahl von 6 Personen, die den Lehrgang komplett buchen, durchgeführt!
Unterrichtsthemen im Rahmen des Lehrganges:
Die Kosten für diesen Lehrgang richten sich danach, ob der gesamte Lehrgang besucht wird oder einzelne Unterrichtsteile (-tage). Wenn Teilnehmer durch die VdS von Prüfungsteilen befreit werden und/oder erst vor kurzem Ihre theoretische Ausbildung abgeschlossen haben, können wahlweise nur die prüfungsrelevanten Unterrichtsteile besucht werden. Teilnehmern, deren theoretische Ausbildung schon mehrere Jahre zurückliegt, empfehlen wir, für eine optimale Prüfungsvorbereitung und zur Auffrischung des Wissens, den kompletten Lehrgang zu besuchen.
VdS-Prüfung:
Folgende Unterlagen können Sie als Unterstützung im Vorfeld im VdS-Shop (Bestellfax: 0221/7766-109) oder per Mail unter verlag@vds.de bestellen:
Prüfungsordnung (VdS 2237) und Prüfungsfragen (VdS 2867)
Bitte bringen Sie am Prüfungstag Ihren Personalausweis/ Führerschein als Identitätsnachweis mit.
Die Gesamtdauer der Prüfung ist abhängig davon, in welchen Prüfungsteilen geprüft wird und beträgt für
Gliederung der Prüfung:
(Die Prüfung besteht aus einer mehrteiligen schriftlichen Klausurarbeit.)
Die Prüfungsgebühr wird von der VdS in Rechnung gestellt und richtet sich danach, welche Prüfungsteile abgelegt werden müssen.
Wiederholung der Prüfung:
Bei Nichtbestehen der Prüfung, darf sie zweimal wiederholt werden. Es müssen nur die als nicht ausreichend bewerteten Prüfungsteile wiederholt werden. Zwischen den Prüfungsterminen sollten mindestens 3 und höchstens 12 Monate liegen, gerechnet ab dem Tag der letzten Prüfung. Wird die Frist von 12 Monaten nicht eingehalten, ist die komplette Prüfung zu wiederholen.
Zulassungsvoraussetzungen laut Prüfungsordnung vom November 2019:
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die einen Tätigkeitsnachweis von mindestens 1.000 Stunden in einer Leitstelle mit Sicherheitsaufgaben erlangt haben, z. B. aus den Bereichen:
Der Tätigkeitsnachweis ist anhand von Büchern, Aufzeichnungen, Geschäftspapieren und Urkunden zu erbringen. Der Stundennachweis kann z. B. durch Lohnabrechnungen, Dienstpläne, Arbeitszeugnisse, Wachbücher erbracht werden.
Personen mit folgenden Qualifikationsnachweisen können eine Teilprüfung beantragen:
Als Grundlage dieser Qualifikationsnachweise ist für die Prüfung zur NSL-Fachkraft eine Prüfung in Teil 3, für die Leitende NSL-Fachkraft in den Teilen 3 und 4 abzulegen.
Hinweis: Eine erfolgreich geprüfte Fachkraft- für Schutz und Sicherheit, Servicekraft für Schutz und Sicherheit oder Meister für Schutz und Sicherheit erfüllt bereits die Qualifikationsanforderungen einer NSL-Fachkraft. Eine Prüfung zur NSL-Fachkraft wird nach VdS 3138-1 nicht gefordert.
Zulassungsvoraussetzungen - Leitende NSL-Fachkraft:
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung als Leitende NSL-Fachkraft werden mit Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Servicekraft für Schutz und Sicherheit oder Meister für Schutz und Sicherheit bereits in vollem Umfang erfüllt. Personen mit diesen Qualifikationsnachweisen sowie geprüfte NSL-Fachkräfte müssen lediglich eine Teilprüfung (Teil 4) ablegen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wahler, Tel. 0711 954609-12, E-Mail: wahler@asw-bw.com
Datum | 10.02.2020 - 14.02.2020 | ||||
Anmeldung | 805/20 |
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bei der | Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Baden-Württemberg e. V., Daimlerstraße 71, 70372 Stuttgart |
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bis zum | 05.12.2019 |
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Teilnahmekosten |
805/20 |
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Seminarort | Geschäftsräume der ASW-BW, Daimlerstraße 71 (Im Cannstatter Carré), 70372 Stuttgart/Bad Cannstatt - siehe Anfahrtsskizze, Telefon: 0711 954609-12 Hotelempfehlung:1. MOTEL ONE, Badstr. 20, 70372 Stuttgart - Neues und sehr ansprechendes Hotel – nur 5 Gehminuten von uns entfernt. Außerhalb von Messen Preisgranatie von 79,00 Euro/EZ, zzgl. 11,50 Euro für das Bio-Frühstücksbuffett. Bitte verweisen Sie bei Ihrer Buchung auf die Firmenvereinbarung/Preisgarantie ASW-BW. - Tel.: 0711 63357990, E-Mail: stuttgart-bad-cannstatt@hotelbb.com, Fax: 0711 63357999 2. B&B HOTEL, König-Karl-Straße 78,70372 Stuttgart - Neues und schönes Hotel - Einzelzimmer ab 66 €, zzgl. Frühstücksbuffet für 8,50 € hinzubuchbar (außerhalb der Messezeit). - Das Hotel ist ca. 10 Gehminuten von uns entfernt. - Tel.: 0711 63357990, E-Mail: stuttgart-bad-cannstatt@hotelbb.com, Fax: 0711 63357999 Weitere Hotels in unserem Umfeld finden Sie hier! |