Einführung
Das Thema GEMA wird bei Seminaren, Firmenevents und Vereinsfeiern gern ausgeblendet. Die Verwunderung über einen Brief der GEMA nach einem Event ist dann oft groß und die beigefügte Rechnung in der Regel sehr kostspielig.
Seit 1983 besteht in Deutschland das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Vielen Unternehmen, Behörden und Vereinen ist dieses Gesetz nicht bekannt und die Kenntnisse sind nicht ausreichend. Oft wird davon ausgegangen, nicht abgabepflichtig zu sein, da “doch keine Veranstaltungen durchgeführt werden”. Die Abgabe zur Künstlersozialkasse wird jedoch nicht nur bei Veranstaltungen fällig.
In Unternehmen, Behörden und Vereinen werden oft Fachartikel unter den Kollegen per E-Mail ausgetauscht. Dabei wird in der Regel gegen das Urheberrecht verstoßen. Veranstalter, die Events mit Vortragsrednern durchführen, wissen oft nicht, dass auch für Vorträge teilweise Gebühren gemäß VG Wort anfallen können.
Zielgruppe
Zielgruppe sind alle Personen, die im Unternehmen, in der Behörde oder dem Verein mit Öffentlichkeitsarbeit oder der Organisation von Veranstaltungen betraut sind.
Dauer
Dienstag, 30.11.2021 – 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr (1 Tag)
Referenten
Oliver Dobisch
ist Dozent im Bereich der Unterhaltungsbranche, Veranstalter von Klein- und Groß-Events und seit über 25 Jahren Künstler, Kabarettist und Sänger.
Unterrichtsinhalte
1. GEMA
- Wer und was ist die GEMA?
- Die unterschiedlichen Anwendungsbereiche der GEMA
- Warum muss ich GEMA bezahlen?
- Wie hoch sind die Tarife der GEMA?
- Unterschiedliche Berechnungsarten (Band, Musik bei Seminaren, Kabarettist…)
- Wird GEMA auch bei Vereinsfeiern und Betriebsfesten fällig?
- Die GEMA-Vermutung
- Was ist ein Nutzungsort?
- Wann kann ich von der Angemessenheitsregelung gebrauch machen?
- Musik auf der eigenen Homepage, im Imagetrailer … wird GEMA fällig?
- Ich habe ausländische Künstler gebucht. Fällt auch hier GEMA an?
- Was passiert, wenn ich der GEMA keine Mitteilung mache und einfach keine GEMA bezahle?
- Kann man sich von der GEMA-Pflicht befreien lassen?
2. Künstlersozialkasse (KSK)
- Allgemeine Grundlagen und Aufgaben der Künstlersozialversicherung
- Wer ist gemäß Künstlersozialversicherung eigentlich Künstler?
- Wer ist Unternehmer im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes?
- Wer ist zur Künstlersozialabgabe verpflichtet?
- Für welche in Anspruch genommen Dienstleistung wird die Künstlersozialabgabe fällig?
- Wie wir die Abgabe berechnet?
- Wie sollten Verträge mit Dienstleistern KSK-konform gestaltet sein?
- Besonderheiten der KSK-Abgabe für Unternehmen, Behörden und Vereine
- Pflichten von Unternehmen, Behörden und Vereinen
- Was ist die Ausgleichsvereinigung?
- Wie prüft die KSK?
- Die Betriebsprüfung
- Prüfung durch die Rentenversicherung
3. Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)
- Urheberrechtsgesetz
- Was ist die VG Wort?
- Die Tarife der VG Wort
- Darf ich innerhalb meines Unternehmens, Behörde, Vereins Artikel an Kolleg/-innen weiterleiten?
- Wann benötige ich eine VG Wort Digital Copyright Lizenz?
Seminarziele
Das Seminar führt Sie in die Themengebiete der Abgabepflicht von Unternehmen, Behörden und Vereinen zur GEMA, Künstlersozialkasse sowie VG Wort ein und zeigen Ihnen detailliert auf, worauf Sie achten müssen.
Sonstiges
- Sie erhalten ein Teilnahmezertifikat
- Sie erhalten ein ausführliches Handout mit Adressen, Listen etc.
- Mineralwasser und Kaffee sowie ein gemeinsames Mittagessen sind im Seminarpreis inbegriffen
- Das Seminar findet ab einer Teilnehmerzahl von 6 Personen statt.