Die NIS-2 Regelung sowie deren Umsetzung stellen die Geschäftsleitung und Beteiligten des TOP-Managements vor neue Herausforderungen bei der Umsetzung und Überprüfung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Damit verbunden sind vor allem neue Pflichten und Haftungsfragen, so auch die verpflichtende Teilnahme an einer Schulung der Geschäftsleitung gem. § 38 BSIG
Bei dieser Fortbildung geht es insbesondere um die Bewertung und Steuerung von Risiken und der wirkungsvollen Umsetzung des Risikomanagements sowie Sicherstellung der Compliance aus NIS-2. Darüber hinaus werden anhand von Praxisfällen und Erfahrungen aus dem Einsatzmanagement bei kritschen IT-Notfällen Wissen und praktische Fähigkeiten zur Bewältigung von Sicherheitsfällen vermittelt.
Termin
22.06.2026 / 09:00 – ca. 12:30 Uhr
&
25.06.2026 / 09:00 – ca. 12:30 Uhr
Zielgruppe
- Geschäftsleitung von wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen nach § 28 BSIG sowie
- Führungskräfte mit Vertretungsbefugnis und strategischer Verantwortung für Cybersicherheit
Dauer und Modus der Schulung
3-stündige Online-Veranstaltung (inkl. Pause)
Abschluss
Die Teilnehmer/innen erhalten nach Abschluss der Fortbildung einen Schulungsnachweis, der die Teilnahme an der Veranstaltung inkl. der wesentlichen Inhalte nachweist.
Inhalte
- Überblick über NIS-2 und EU-Regelungen zur Förderung Cyber-Resilienz
- Informationen über Bedrohung und Risiken der Cybersicherheit für die Wirtschaft
- Ziele, Eckpunkte und Anwendung der NIS-2 Regelung
- Rolle und Verantwortung sowie Haftung der Geschäftsleitung
- Registrierungs- und Meldepflichten
- Mindestmaßnahmen und Handlungsansätze zum Risikomanagement sowie Auswirkungen von Risiken und Maßnahmen des Risikomanagements
- Bedeutung Awareness und Cyberhygiene als Teil der Unternehmenskultur
- Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, Notfall- und Krisenmanagement
- Kenntnisse über Rolle und Verantwortung der Geschäftsleitung bei der Krisenbewältigung und beim Einsatzmanagement anhand Praxisfällen und Erfahrungen aus der Bewältigung von Einsatzlagen
Referenten

Reinhold Hepp, SmartSec GmbH

Dr. Moritz Huber, Geschäftsführer, SmartSec GmbH
