Steuerersparnis
Eine Steuerersparnis ergibt sich, wenn die durch den Besuch der Seminare entstehenden Kosten steuermindernd berücksichtigt werden. Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören die Fahrtkosten, Lehrgangsgebühren, Aufwendungen für Lehrmittel, da Sie im Regelfall das Veranstaltungsangebot nutzen, um sich in einem ausgeübten Beruf fortzubilden. Die Aufwendungen hierfür sind dann Werbungskosten und bei der Einkunftsart ohne allgemeine Begrenzung auf einen Höchstbetrag steuerlich abzugsfähig. Über § 10 Absatz 1 Nr. 7 EStG wird ein Sonderausgabenabzug von bis zu 4.000,00 € für Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung zugelassen, wodurch auch die Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung und ein Erststudium zumindest teilweise begünstigt werden (§ 10 Absatz 1 Nr. 7 EStG V. m. § 12 Nr. 5 EStG). In Zweifelsfragen sprechen Sie bitte mit Ihrem Finanzamt.
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit – Bildungsgutschein oder Einzelfallförderung
Folgender Lehrgang ist bei der Agentur für Arbeit anerkannt und erhält anhand des Bildungsgutscheines eine Maßnahmenummer:
- Vorbereitungslehrgänge „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“ (IHK)
Besprechen Sie die Übernahme der Lehrgangskosten mit Ihrem Berater bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Wenn Sie ergänzende Fragen haben, sind auch wir gern für Sie da.
Bildungsprämie
Die Bildungsprämie hat zum Ziel, die individuelle berufliche Weiterbildung zu fördern. Sie erhalten alle relevanten Informationen auf der Internetseite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Meister-BAföG
Am 1. Juli 2009 ist das „Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungs-gesetz (2. AFBGÄndG)“ in Kraft getreten. Damit gelten für alle neu beginnenden Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. Mit dem neuen „Meister-BAföG“ sollen noch mehr Menschen für eine berufliche Aufstiegsfortbildung gewonnen werden, um durch eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen hinweg dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu sichern. – Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website: www.aufstiegs-bafoeg.de
Förderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Die Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr übernommen. Für die Förderung steht Ihnen ein Kostenrichtwert zur Verfügung, dieser ist abhängig von Ihrer Dienstzeit. So steht z. B. Grundwehrdienstleistenden derzeit ein Kostenrichtwert von 665 Euro zur Verfügung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater beim Berufsförderungsdienst.
Berufliche Rehabilitation
Diese Leistung ist für Menschen gedacht, die ihre ursprüngliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen können. Durch die Förderung einer entsprechenden Qualifizierung wird Ihnen ein Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt ermöglicht. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de.