NSL-Fachkraft / Leitende NSL-Fachkraft
Qualifikationslehrgang – Vorbereitung & Prüfung
Qualifikationslehrgang – Vorbereitung & Prüfung
Der gemäß VdS 3138-1 geforderte Qualifikationsnachweis „Leitende NSL-Fachkraft“ und „NSL-Fachkraft“ kann durch eine VdS-Prüfung erbracht werden. Wir bieten Ihnen in unserer Geschäftsstelle in Stuttgart einen kompakten Vorbereitungskurs an; direkt im Anschluss wird die Prüfung durch einen VdS-Prüfer durchgeführt.
Die dazugehörigen Unterlagen können vorab im VdS-Shop oder per Mail unter verlag@vds.de bezogen werden.
Mitarbeiter mit den Aufgabenschwerpunkten in der „Notruf-Service-Leitstelle“.
5 Tage
NSL FK: 28,5 Unterrichtseinheiten
bzw. 21,4 Zeitstunden gemäß IDD
L NSL: 34,8 Unterrichtseinheiten
bzw. 26,1 Zeitstunden gemäß IDD
Der Unterricht wird ausschließlich von hoch qualifizierten und erfahrenen Fachreferenten durchgeführt.
Teil 1: Grundlagen der NSL- und Interventionstätigkeit
Teil 2: Dienstkunde, Gefahrenmeldetechnik, Technische Einrichtungen
Teil 3: Grundlagen der Leitstellen, Kommunikations- und Datentechnik
Teil 4: Management von Sicherheitsdienstleistungen in der NSL
Prüfungsordnung vom November 2022
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die einen Tätigkeitsnachweis von mind. 1.000 Stunden in einer Leitstelle mit Sicherheitsaufgaben erlangt haben, z. B. aus den Bereichen:
Der Tätigkeitsnachweis ist anhand von Büchern, Aufzeichnungen, Geschäftspapieren und Urkunden zu erbringen. Der Stundennachweis kann z. B. durch Lohnabrechnungen, Dienstpläne, Arbeitszeugnisse oder Wachbücher erbracht werden.
Die VdS-Prüfungskosten werden direkt von der Prüfungsstelle an den Teilnehmenden bzw. die Firmen abgerechnet.
Der Lehrgang wird ab einer Teilnehmerzahl von 6 Personen durchgeführt.
Die Kosten für diesen Lehrgang richten sich danach, ob der gesamte Lehrgang besucht wird oder nur Teilabschnitte. Wenn Teilnehmer durch die VdS von Prüfungsteilen befreit werden und/oder erst vor kurzem ihre theoretische Ausbildung abgeschlossen haben, können wahlweise nur prüfungsrelevante Unterrichtsteile besucht werden.
Kosten für Teilbereiche:
Teilehmenden, deren theoretische Ausbildung schon mehrere Jahre zurückliegt, empfehlen wir für eine optimale Prüfungsvorbereitung und zur Auffrischung des Wissens allerdings die Teilnahme am kompletten Lehrgang.
Wiederholung der Prüfung:
Bei Nichtbestehen der Prüfung, darf sie zweimal wiederholt werden. Es müssen nur die als nicht ausreichend bewerteten Prüfungsteile wiederholt werden. Zwischen den Prüfungsterminen sollten mindestens 3 und höchstens 12 Monate liegen, gerechnet ab dem Tag der letzten Prüfung. Wird die Frist von 12 Monaten nicht eingehalten, ist die komplette Prüfung zu wiederholen.
Personen mit folgenden Qualifikationsnachweisen können eine Teilprüfung beantragen:
Aufgrund dieser Qualifikationsnachweise ist für die Prüfung zur NSL-Fachkraft eine Prüfung in Teil 3, für die Leitende NSL-Fachkraft in den Teilen 3 und 4 abzulegen.
Hinweis: Eine erfolgreich geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Servicekraft für Schutz und Sicherheit oder Meister für Schutz und Sicherheit erfüllt bereits die Qualifikationsanforderungen einer NSL-Fachkraft. Eine Prüfung zur NSL-Fachkraft wird nach VdS 3138-1 nicht gefordert.
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung als Leitende NSL-Fachkraft werden mit Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Servicekraft für Schutz und Sicherheit oder Meister für Schutz und Sicherheit bereits in vollem Umfang erfüllt. Personen mit diesen Qualifikationsnachweisen sowie geprüfte NSL-Fachkräfte müssen lediglich eine Teilprüfung (Teil 4) ablegen.
Bitte bringen Sie zur Prüfung Ihren Personalausweis als Identitätsnachweis mit.