Interventionskraft
Schulung und Wissensfeststellung gemäß VdS-Richtlinie
Seminarpreis € 550,-
Preis für ASW-Mitglieder € 500,-
Schulung und Wissensfeststellung gemäß VdS-Richtlinie
Seminarpreis € 550,-
Preis für ASW-Mitglieder € 500,-
Wenn Sie in einem Bewachungsunternehmen oder im Werkschutz arbeiten und als Revier oder Alarmfahrer eingesetzt werden möchten, können Sie sich bei uns als Interventionskraft weiterbilden. Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiter als Interventionskraft gemäß VdS-Richtlinie 2172/2868 ausbilden bzw. bereits vorhandene Grundkenntnisse Ihrer Mitarbeiter vertiefen und auffrischen zu lassen. Unsere Schulungen richten sich an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, deren Aufgabenschwerpunkt in der Alarmverfolgung liegt oder in Zukunft liegen soll.
Die VdS Schadenverhütung GmbH fordert in der VdS-Richtlinie VdS 2172 für Interventionskräfte eine Qualifikation in Form eines Lehrgangs mit 32 Unterrichtseinheiten und anschließender Wissensfeststellung. Die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Wissensfeststellung dient insbesondere als Nachweis gegenüber Arbeitgebern und der VdS Schadenverhütung GmbH, dass die geforderte Qualifikation für Interventionskräfte im Sinne der VdS-Anerkennung von Wach- und Sicherheitsunternehmen erbracht wurde.
Mitarbeiter von Bewachungsunternehmen, die als Interventionskraft oder als Alarm- und Revierfahrer eingesetzt werden oder des Werkschutzes, die im Bereich der Alarmverfolgung tätig sind oder tätig werden sollen.
Das Seminar ist auch zur Auffrischung und Vertiefung des fachspezifischen Wissens geeignet.
Für die Wissensvermittlung/Schulung:
Grundkenntnisse = Teilnahme am Unterrichtungsverfahren gemäß § 34a GewO oder eine bestandene Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO sowie Erfahrungen aus der Praxis.
Für die Teilnahme an der Wissensfeststellung:
Eine mind. 32-stündige Schulungsmaßnahme (42 UE à 45 Min.) gemäß VdS 2172 ist die Grundlage, um an der Wissensfeststellung teilnehmen zu können, die direkt im Anschluss an die Schulung erfolgt. Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Schulung sowie ein VdS-anerkanntes Zertifikat nach Bestehen der Wissensfeststellung (Prüfung).
4 Tage in Vollzeit
Der Unterricht wird ausschließlich von hoch qualifizierten und erfahrenen Fachreferenten durchgeführt, die durch die VdS geprüft und anerkannt sind.
Tag 1
Tag 2
Tag 3
Tag 4
Mit einer erfolgreichen Wissensfeststellung erlangen Sie bzw. Ihre Mitarbeiter den Abschluss “Interventionskraft” und erhalten eine Teilnehmerbescheinigung sowie ein Zertifikat über den erfolgreich beendeten Lehrgang (Schulung zur Interventionskraft gemäß VdS-Richtlinie 2172/2868).
Die ASW-BW ist gemäß den VdS-Richtlinien eine anerkannte Ausbildungsstätte
für Interventionskräfte (IK) von Wach- und Sicherheitsunternehmen.