WeGebAU – Ihre Chance zur kostenfreien Mitarbeiterqualifikation
Das Förderprogramm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer im Unternehmen) ist eine Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit. Ziel ist die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit älterer und (gering)qualifizierter Mitarbeiter im Unternehmen.
Ihr Nutzen
Je nach individueller Fördervoraussetzung Ihrer Mitarbeiter erhalten Sie
- eine zu 100 % geförderte Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter
- einen Arbeitsentgeltzuschuss für die Zeit der Weiterbildung
- die Übernahme weiterer Weiterbildungskosten (Fahrtkosten etc.)
Das Ergebnis
- Vorhandenes Mitarbeiterwissen wird zur kostenfreien Weiterqualifikation genutzt
- Ihre Mitarbeiter sind qualifiziert und motiviert
- Sie fangen den Fachkräftemangel ab
- Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert
- Sie verbessern die Beschäftigungschancen und -fähigkeiten Ihrer Mitarbeiter
- Sie beugen der Arbeitslosigkeit vor
Wer wird gefördert?
- Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer ist gering qualifiziert, hat also keine abgeschlossene Berufsausbildung. Als gering qualifiziert gilt auch, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt wird und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
- Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
- Die Dauer der Weiterbildung soll möglichst die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten.
- Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
- Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz des Mitarbeiters für den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind und die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer durch die Agentur für Arbeit vor Beginn der Weiterbildung beraten wurde, können dem Mitarbeiter die notwendigen Lehrgangskosten erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.
Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.
Der VSW-BW ist als Bildungsträger mit folgenden Maßnahmen zugelassen:
- Vorbereitungslehrgänge „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“ (IHK)
Prämienverfahren der VBG
Teilnehmen können Unternehmen aus folgenden Branchen:
- Sicherheitsunternehmen
- Unternehmen der Zeitarbeit
- Sportunternehmen mit bezahlten Sportlerinnen und Sportlern
- Unternehmen der Glas-Industrie, Grobkeramik, Feinkeramik
- Bahnen und Bahndienstleistungen, Kraftfahrtbetriebe
Für diese Branchen wurden vom Vorstand der VBG neue Prämienkataloge ab 2018 beschlossen. In den Prämienkatalogen finden Sie eine genaue Beschreibung der prämierbaren Maßnahmen – z. B. Themen, die die Eigensicherung der Mitarbeiter betreffen:
- Spezielles Fahrsicherheitstraining
- Deeskalationstraining
Der Höchstbetrag pro Jahr beträgt 10.000 Euro zuzüglich einem Tausendstel der mit dem Entgeltnachweis für das vorangegangene Kalenderjahr gemeldeten Arbeitsentgelte der Versicherten (bei freiwillig Versicherten nach der Verssicherungssumme), insgesamt jedoch höchstens 50.000 Euro.
Am Prämienverfahren nehmen Sie teil, indem Sie das Prämienantragsformular ausfüllen, unterschreiben und der VBG auf dem Postweg zusenden. Dabei dürfen für Ihr Unternehmen keine Beitragsrückstände bestehen und keine Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften vorliegen.
Pro Prämienjahr wird nur eine Prämie pro Unternehmen gezahlt. Diese kann sich aus der Umsetzung einer oder mehrerer Präventionsmaßnahmen ergeben. Es wird den Unternehmen daher empfohlen, im Kalenderjahr getätigte Investitionen zu sammeln und erst dann einzureichen, wenn im laufenden Jahr keine weiteren Investitionen in prämierbare Maßnahmen mehr getätigt werden. Die Höhe der Prämienzahlung ist für jede Maßnahme festgelegt und beträgt in der Regel 20 bzw. 40 Prozent der Investitionskosten.
Der Prämienantrag (inkl. Nachweise der Investition) muss bis zum 11.02. des Folgejahres bei der VBG eingegangen sein. Später eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Der Prämienantrag für das Prämienjahr 2018 steht ab sofort online zur Verfügung