Unsere aktuellen Mitgliedsbeiträge in 2024
Ordentliche Mitgliedschaft
für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Körperschaften mit
- weniger als 500 Beschäftigte
- 501 – 1.000 Beschäftigten
- 1.001 – 2.000 Beschäftigten
- 2.001 – 5.000 Beschäftigten
- 5.001 – 10.000 Beschäftigten
- über 10.000 Beschäftigte
- € 707,-
- € 1.275,-
- € 2.145,-
- € 2.955,-
- € 3.940,-
- € 4.637,-
Kooperative Mitgliedschaft
für (Sicherheits-) Dienstleistungsunternehmen mit
- weniger als 20 Beschäftigte
- 21 – 50 Beschäftigten
- 51 – 100 Beschäftigten
- 101 – 200 Beschäftigten
- 201 – 400 Beschäftigten
- über 400 Beschäftigte
- € 707,-
- € 1.020,-
- € 1.390,-
- € 1.970,-
- € 2.665,-
- € 3.365,-
Einzelvereinbarungen für
– Fördermitglieder
– andere Verbände und Institutionen
– Unternehmen, die auch in anderen Regionalverbänden der ASW Mitglied sind
Mitgliedsbeiträge können nach § 10b EStG und § 9 Nr. 3 KStG wie Spenden abgezogen werden (gem. Bescheid des Finanzamtes Stuttgart – Körperschaften vom 29.09.2017).
Entsprechend der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten werden grundsätzlich die jährlichen Mitgliedsbeiträge ab 2020 um 3 % erhöht. Der Beitrag ist nach Erhalt der Rechnung (im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres) zu entrichten.
Stand 2020 – unter Bezugnahme auf den Beschluss der Mitgliederversammlung vom 7. Juni 2018