Pflichtfortbildung für Brandschutzbeauftragte
gemäß vfdb-Richtlinie innerhalb von 3 Jahren
gemäß vfdb-Richtlinie innerhalb von 3 Jahren
Als Brandschutzbeauftragte haben Sie eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe übernommen, bei der Sie immer auf dem neuesten Wissensstand sein müssen. Gemäß der DGUV Information 205-003 (entspricht der vfdb-Richtlinie 12/09-01 und dem Leitfaden VdS 3111) sind Sie außerdem weiterhin verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren Weiterbildungen in einem Umfang von mind. 16 Unterrichtsstunden zu besuchen. Buchen Sie deshalb ein Update in unserer Fortbildung für Brandschutzbeauftragte: In zwei Tagen erhalten Sie aktuelle Informationen über geänderte technische Regeln und Gesetze sowie über neue Entwicklungen im Bereich Brandschutz.
Diese Fortbildung richtet sich an alle Brandschutzbeauftragte mit abgelegter Prüfung, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, sich innerhalb von drei Jahren weiterzubilden.
2 Tage / 16 UE
Dienstag (8 LE)
Mittwoch (8 LE)
Weitere Inhalte können auf die Bedürfnisse der TN ausgerichtet werden.
Marc Knoll, Daimler Truck AG, Brandschutz und Gefahrenabwehrplanung
Im Seminarpreis sind eine Butterbrezel, das Mittagessen sowie Kaffee und Wasser nach Bedarf enthalten.