Gepr. Meister für Schutz und Sicherheit
Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung
Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung
Angesichts der Tatsache, dass Betriebe und Liegenschaften häufig mehr als die Hälfte der Zeit allein für den Werkschutz aufwenden, ist es wichtig, dass gerade auf der unteren Führungsebene entsprechend qualifiziertes, gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund hat die ASW-BW bereits 1994 mit der Fortbildung zum Werkschutzmeister begonnen.
Mit Wirkung vom 26. März 2003 ist die Verordnung über die IHK-Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit“ in Kraft getreten. Diese Prüfungsverordnung regelt für alle Teilnehmer, die diese Aufstiegsfortbildung beginnen, die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung, die Reihenfolge und die fachlichen Inhalte der einzelnen Prüfungsteile, die Prüfungskriterien und die Übergangsregelungen.
1 1/2 Jahre (berufsbegleitend)
Nächster Starttermin ist vorauss. im Juni 2025
Alle Termine werden festgelegt, sobald wir genügend Interessenten für die Aufstiegsfortbildung sammeln konnten. Bitte melden Sie sich bei mir, sobald Sie wissen, dass Sie diese Fortbildung antreten möchten. Wenn wir bis Juni 2025 nicht genügend Teilnehmer haben, wird der Starttermin auf Okt. 2025 verlegt.
AEVO-Termine vom …
GDL vom …
HDL vom …
Der Präsenzunterricht an den Samstagen sowie in den Blockwochen wird in der Geschäftsstelle der ASW-BW in Stgt.-Bad Cannstatt durchgeführt.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Gepr. Meisters/einer Gepr. Meisterin für Schutz und Sicherheit haben.
Die Voraussetzungen der Zulassung müssen vor der jeweiligen Teilprüfung erfüllt sein, spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung entschieden wird.
Der Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbildereignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen. Er kann bei jeder zuständigen Stelle erworben werden.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit“ nach § 3 ff.
Ein Vorbereitungslehrgang für den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ kann auch bei einer anderen Bildungseinrichtung besucht werden. Das Ablegen der Prüfung ist jedoch nur bei einer IHK möglich, die die Prüfung in der Fachrichtung Schutz und Sicherheit durchführt.
Der Unterricht erfolgt ausschließlich nach dem DIHK-Rahmenstoffplan (Juni 2021) durch höchstqualifizierte und berufserfahrene Referenten, die allesamt den Meister für Schutz und Sicherheit leben.
Die ASW-BW bietet allen Interessenten eine durchgehende Weiterbildung an.
Bitte kontaktieren Sie bei Interesse Frau Heide unter 0711 954609-0 / heide@asw-bw.com
Unterrichtszeiten:
Samstags (außer in den Schulferien) von 08:00 bis 16:15 Uhr und 2 – 3 mal 6 Tage Blockunterricht/Jahr (Mo. – Sa.)
Bei Teilnahme an dieser Aufstiegsfortbildung können Fördermittel „Meister-BAföG“ in Anspruch genommen werden. Seit Aug. 2022 erhalten die Meisterschüler bei erfolgreicher + regelmäßiger Teilnahme 50 % der Ausbildungssumme vom Bildungsministerium. Die ASW-BW informiert Sie gern darüber. Weitergehende Informationen finden Sie unter Meister-BAföG 2022_Aufstiegs_BAfoeG.