Gepr. Meister für Schutz und Sicherheit
Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung
Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung
Angesichts der Tatsache, dass Betriebe und Liegenschaften häufig mehr als die Hälfte der Zeit allein der Obhut des Werkschutzes überlassen bleiben, ist es wichtig, dass gerade auf der unteren Führungsebene entsprechend qualifiziertes, gut ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund hat die ASW-BW bereits 1994 mit der Fortbildung zum Werkschutzmeister begonnen.
Mit Wirkung vom 26. März 2003 ist die Verordnung über die IHK-Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit“ in Kraft getreten. Diese Prüfungsverordnung regelt für alle Teilnehmer, die diese Aufstiegsfortbildung beginnen, die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung, die Reihenfolge und die fachlichen Inhalte der einzelnen Prüfungsteile, die Prüfungskriterien und die Übergangsregelungen.
Durch die Pandemie-Einschränkungen wird die Fortbildung solange im Online-Modus durchgeführt bis der Präsenzunterricht wieder umgesetzt werden kann.
Bitte wenden Sie sich für die 1. Kontaktaufnahme an Frau Heide unter heide@asw-bw.com oder tel. unter 0711 954609-11.
2 Jahre (berufsbegleitend)
Nächster Starttermin: Nov. 2022
Der Präsenzunterricht wird im Schulungszentrum der Robert Bosch GmbH in Leonberg durchgeführt.
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder einen anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
– eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
– oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
– oder eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (IHK).
Das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“ sowie mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis zusätzlich zu den Zulassungsvoraussetzungen für die „Grundlegenden Qualifikationen“.
Die erforderliche Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zum Werkschutz- oder Sicherheitsbereich und zur Weiterbildung haben.
Der Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen nach der Ausbildereignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen. Er kann bei jeder zuständigen Stelle erworben werden.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit“ nach § 3 ff.
Ein Vorbereitungslehrgang für den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ kann im Ausnahmefall auch bei einer anderen Bildungseinrichtung besucht werden. Das Ablegen der Prüfung ist jedoch nur bei der IHK möglich, die die Prüfung in der Fachrichtung Schutz und Sicherheit durchführt.
Die ASW-BW bietet allen Interessenten eine durchgehende Weiterbildung.
Nächster Starttermin für den Gepr. Meister für Schutz und Sicherheit GDL-Teil im Nov. 2022
Bitte kontaktieren Sie bei Interesse Frau Heide unter 0711 954609-0 / heide@asw-bw.com
Unterrichtszeiten:
Samstags (außer in den Schulferien) von 08:00 bis 16:15 Uhr
und 2 mal 6 Tage Blockunterricht/Jahr (Mo. – Sa.)
Bei Teilnahme an dieser Aufstiegsfortbildung können Fördermittel „Meister-BAföG“ in Anspruch genommen werden. Seit 2016 erhalten die Meisterschüler bei erfolgreicher + regelmäßiger Teilnahme 40 % der Ausbildungssumme vom Bildungsministerium. Die ASW-BW informieren Sie gern darüber. Weitergehende Informationen finden Sie unter Meister-BAföG.