Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten
gemäß Versammlungsstätten-Verordnung (VStättVO)
gemäß Versammlungsstätten-Verordnung (VStättVO)
Die Sicherheit von Gästen und Mitwirkenden bei Veranstaltungen ist oberstes Gebot. In den Versammlungsstätten-Verordnungen (VStättVO) und weiteren Rechtsvorschriften ist festgelegt, welche gesetzlichen Anforderungen Agenturen, Veranstalter, Betreiber von Veranstaltungseinrichtungen und das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten erfüllen müssen. Ziel muss sein, ein höchstes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Wichtig ist dabei, alle erforderlichen Maßnahmen zur Veranstaltungs- und Arbeitssicherheit, zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine Erste Hilfe zu treffen. Die Festlegung einer sachkundigen, zuverlässigen und aufsichtführenden Person ist deshalb unerlässlich.
In diesem Seminar werden Ihnen alle notwendigen Kenntnisse vermittelt, um als sachkundige Aufsichtsperson eine Veranstaltung begleiten zu können.
Behörden, Vereine, Unternehmen/Sicherheitsunternehmen, Agenturen, Fachplaner, u. a. auch genehmigende Behörden und Versicherer – für alle, die Sicherheitskonzepte erstellen, Veranstaltungen planen, organisieren und begleiten.
Tagesseminar von 09:00 bis 16:30 Uhr
Die Schulung führen wir in der ASW-BW-Geschäftsstelle durch.
Torsten Pöhler, Meister/Fachwirt für Schutz- und Sicherheit, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Leiter einer Feuerwehr
Bernd Meyer, Prokurist eines Sicherheitsunternehmens und erfahrener Veranstalter
Vermittlung aller notwendigen technischen und administrativen Kenntnisse, um als „Sachkundige Aufsichtsperson (SAP)“ eine Veranstaltung sicher und rechtskonform nach aktueller MVStättVO begleiten zu können. Zudem erhalten Sie praktische Hilfestellung bei der Bewertung von Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit der eingesetzten Technik.