Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte
Luftsicherheitsschulung gem. Ziff.11.4.3 der DVO (EU) 2015/1998
Luftsicherheitsschulung gem. Ziff.11.4.3 der DVO (EU) 2015/1998
Diese Schulung richtet sich an alle Sicherheitsbeauftragten von Reglementierten Beauftragten und Bekannten Versendern, deren 11.2.5 Schulungs-Zertifikat in Kürze abläuft. Die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss rechtzeitig vor Ablauf der 5 Jahre durch eine Fortbildung aufgefrischt werden. Wird die 5-Jahresfrist überschritten, wird die ursprüngliche Schulung ungültig und muss komplett wiederholt werden.
Sowohl Sicherheitsbeauftragte als auch deren Stellvertreter benötigen demzufolge vor Ablauf von fünf Jahren eine Auffrischung / Fortbildung der ursprünglichen 34 Stunden-Schulung gemäß Ziff. 11.2.5 der VO (EU) 2015/1998. Die Auffrischungsschulung hat einen vorgeschriebenen Zeitumfang von 4 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten mit anschließender Lernerfolgskontrolle.
Hinweis: Diese Auffrischungsschulung wird nicht als Online- / WBT-Schulung angeboten, da diese Fortbildung auch zum Erfahrungsaustausch zwischen Sicherheitsbeauftragten verschiedener Unternehmen dienen soll.
Rechtlich bindende Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulung ist die Vorlage einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung muss bei Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt 4-6 Wochen.
Bei Fragen hierzu helfen wir Ihnen gerne weiter.
Zusätzliche Voraussetzung für diese Schulung ist, dass die Gültigkeit (5 Jahre) der bisherigen Schulung gem. Ziff. 11.2.5 der VO (EU) 2015/1998 noch nicht abgelaufen ist.
8.30 Uhr – ca. 12.30 Uhr inkl. Pausen, insgesamt 4 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, zzgl. Lernerfolgskontrolle.
Vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassener und sehr erfahrener Ausbilder. Unterstützt und berät seit vielen Jahren eine große Anzahl von Industrieunternehmen und Speditionen.in den Bereichen der Luftfrachtsicherheit in der „sicheren Lieferkette“
Qualifikationen:
Unsere Auffrischungsschulungen erfüllen die Anforderungen nach Ziffer 11.4.3 i.V.m. Ziff. 11.2.5 der DVO (EU) 2015/1998.
Für das Kalenderjahr 2021 wurden durch das Luftfahrt-Bundesamt folgende Inhalte verbindlich festgesetzt, für 2022 werden die Schulungsinhalte zum Jahresende neu festgelegt.