Schulung gem. Ziff.11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998
Luftsicherheitsschulung
Luftsicherheitsschulung
Die Schulungen finden ab einer Teilnehmerzahl von 8 Personen statt.
Alle Mitarbeiter bei einem Reglementierten Beauftragten (RegB) oder Bekannten Versender (BV), die Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben und bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen außer Kontrollen durchführen, benötigen eine Schulung nach Kapitel 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998. Das kann Mitarbeiter aus vielen verschiedenen Bereichen wie z.B. Vertrieb, Lager, Versand, Exportbüro, IT oder Produktion und auch den Sicherheitsbeauftragten selbst betreffen. Ausschlaggebend sind die luftsicherheitsrelevanten Prozessabläufe bei Ihnen im Unternehmen.
Die Schulung besitzt eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss rechtzeitig vor Ablauf der 5 Jahre durch eine erneute Schulung aufgefrischt werden
Diese Schulung führen wir auf Anfrage auch als Firmenseminar durch. Bitte kontaktieren Sie uns über das Online-Formular.
Rechtlich bindende Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulung ist die Vorlage einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung muss bei Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt 4-6 Wochen.
Bei Fragen hierzu helfen wir Ihnen gerne weiter.
8.30 Uhr – ca. 14.30 Uhr inkl. Pausen, insgesamt 6 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, zzgl. Lernerfolgskontrolle.
Vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassener und sehr erfahrener Ausbilder. Unterstützt und berät seit vielen Jahren eine große Anzahl von Industrieunternehmen und Speditionen.in den Bereichen der Luftfrachtsicherheit in der „sicheren Lieferkette“
Qualifikationen:
Der Seminarinhalt und die Dauer erfüllen die Anforderungen des modularen Schulungssystems des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Es werden folgende Themen behandelt:
Die Schulung schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab.