Qualifizierung im Sicherheitsbereich
Der Geprüfte Technische Betriebswirt ist der höchste nicht akademische Berufsabschluss in der Sicherheitsbranche in Deutschland
1. Ziel der Prüfung
Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er über vertieftes und erweitertes betriebswirtschaftliches Fachwissen verfügt, das ihn neben seinen technischen Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen befähigt, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten.
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine
Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf im Artikel „Prüfungstermine und Gebühren“ und im IHK-Magazin Wirtschaft.
3. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder Geprüften Meister für Schutz und Sicherheit oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
- eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges bei der IHK zu beantragen
4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
I. Prüfungsteil Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
- Aspekte der Allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre
- Rechnungswesen
- Finanzierung und Investition
- Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft
II. Prüfungsteil „Management und Führung“
- Organisation und Unternehmensführung
- Informations- und Kommunikationstechniken
- Personalmanagement
III. Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil
Der Teilnehmer soll in einer praxisorientierten Projektarbeit nachweisen, dass er komplexe Problemstellungen an der Schnittstelle der technischen und kaufmännischen Funktionsbereiche im Betrieb erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann. Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen.
Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage. Außerdem soll der Teilnehmer in einem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch nachweisen, dass er in der Lage ist, sein Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen im Sinne der Unternehmenspolitik zu erarbeiten. Zum Fachgespräch ist nur zugelassen, wer in der Projektarbeit mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat.
Der Prüfungsteil I wird schriftlich durchgeführt. Im Prüfungsteil II ist sowohl schriftlich als auch mündlich in Form von handlungsorientierten, integrierten Situationsaufgaben zu prüfen. Außerdem kann die schriftliche Prüfung im Teil I, bei mangelhafte Leistungen in einem Prüfungsfach durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden.
Der Prüfungsteil II darf erst nach dem Ablegen des Prüfungsteils I durchgeführt werden. Mit dem Prüfungsteil IlI ist spätestens ein Jahr nach dem erfolgreichen Ablegen (jedes Fach mindestens 50 Punkte) der Teile I und II zu beginnen.
5. Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsfächern, in der Projektarbeit und im Fachgespräch mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.
6. Wiederholung der Prüfung
Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in den einzelnen Fächern befreit werden, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist aber nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Ist das Fachgespräch nicht bestanden, muss eine Projektarbeit neu als Aufgabe gestellt werden.
7. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen und der Verordnung für die Prüfung zum Geprüften Technischen Betriebswirt/zur Geprüften Technischen Betriebswirtin der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart durchgeführt.